Liebe Kundinnen und Kunden,
wir möchten Sie heute über eine wichtige gesetzliche Änderung informieren, die leider auch unser Sortiment betrifft:
Der Vitalpilz Coriolus versicolor (Schmetterlingstramete) darf gemäß der aktuellen EU-Novel-Food-Verordnung (VO (EU) 2015/2283) nicht mehr als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel für den menschlichen Verzehr angeboten werden. Grund dafür ist, dass der Pilz vor dem Stichtag 15. Mai 1997 in der Europäischen Union nicht in nachweisbar nennenswertem Umfang für den menschlichen Verzehr verwendet wurde.
Diese Regelung wurde kürzlich durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts München bestätigt, wodurch der Verkauf des Coriolus als Lebensmittel nun auch in Deutschland untersagt ist gesetze-bayern.de. Diese Gesetzgebung ist für uns nicht nachvollziehbar da der Vitalpilz Coriolus seit eh und je weltweit, auch in Amerika, Südamerika, Asien etc. mit großen Erfolgen ohne Nebenwirkungen eingesetzt wird. Diese neue Gesetzgebung ist eine Relegation der Europäischen Union.
Da uns die Qualität und Sicherheit unserer Produkte ebenso am Herzen liegt wie die Rechtskonformität, dürfen wir den Coriolus künftig ausschließlich als Produkt zur Unterstützung der Tiergesundheit anbieten.
Unsere bewährten Coriolus-Produkte bleiben damit weiterhin erhältlich – jedoch mit der klaren Kennzeichnung „nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt“. Wir weisen sie darauf hin, dass es sich hierbei um unsere bewährte Coriolusqualität handelt!
Wir wissen, dass viele von Ihnen den Coriolus seit Jahren schätzen und bedauern diese Einschränkung sehr.
Für Fragen oder Beratungen steht Ihnen unser Team selbstverständlich persönlich zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen
Petra Scharl
Geschäftsleitung, Fa Mykoplan
Weipersdorf 7
85465 Langenpreising
Tel: 08762-7283620
Mail to: info@mykoplan.de